Allgemeine Geschäftsbedingungen der V-Skin Medical Beauty AG

Gegenstand und Geltungsbereich

Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Warenlieferungen und Dienstleistungen der
V-Skin Medical Beauty AG (kurz V-Skin). Diese AGB sind wesentliche Bestandteile jedes Dokuments (Offerte Auftrag, Rechnung, Lieferschein etc.), soweit nicht im Einzelnen abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbedingungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von V-Skin schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

Vertragsabschluss

Bestellungen des Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit die Schriftlichkeit (Email, Brief, Webshop etc.). Ein Vertrag gilt als zu Stande gekommen, wenn V-Skin die Annahme der Bestellung des Kunden ebenfalls schriftlich bestätigt hat (Auftrag, Rechnung, Onlineshop etc.). Mitarbeitende oder Partner der V-Skin sind nicht befugt, mündliche Abreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Prospekte, Offerten, technische Unterlagen
Prospekte, Protokolle, Webseiten, Social Media, Auktionsplattformen etc. sind Indikativ und ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich zugesichert sind. Offerten sind maximal 90 Tage gültig.

Lieferbedingungen

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die Warenlieferung der V- Skin erschweren oder unmöglich machen (zum Beispiel: Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung etc.), hat
V-Skin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Dies gilt auch wenn die Behinderung bei V-Skin oder deren Geschäftspartnern auftritt. Die Behinderung berechtigt V-Skin die Warenlieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Leistungszeit oder wird V-Skin von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. V-Skin ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. V-Skin behält sich vor, Lieferungen zurückzubehalten, bis offene Ausstände aus früheren Lieferungen getilgt sind. Kommt der Kunde in Annahmeverzug ist V-Skin berechtigt, Ersatz für den ihr daraus entstehenden Schaden zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

Preise

Die Preise für die von der V-Skin dem Kunden gelieferten Waren oder Dienstleistungen ergeben sich aus Offerte, Auftrag, Rechnung etc. Preislisten oder Angaben in der Werbung, Social Media, Auktionsplattformen etc. sind ohne Gewähr. Schriftliche oder mündliche Offerten sind Indikativ und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen. Alle
Preisangaben verstehen sich Indikativ ab Lager, exklusive Zusatzleistungen wie Schulungen, Verbrauchsmaterial,
Steuer, Skonto, Finanzierungskosten, Mehrwertsteuer etc. sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

Geräte- und Behandlungsschulung

V-Skin liefert alle Waren immer mit einer Instruktion aus. Die Geräte- und Behandlungsschulung beinhaltet die korrekte Installation, Wartung, Einstellungen, Sicherheitsvorschriften, Garantiebedingungen und Behandlungsschulung. Die Absolvierung der Geräte- und Behandlungsschulung wird mit einem Zertifikat bestätigt und ist Pflicht für den Käufer der Ware. Die Geräte- und Behandlungsschulung beinhaltet nur vereinzelte Anwendungstrainings. V-Skin empfiehlt zusätzliche Anwendungstrainings unter Fachanleitung zu absolvieren.

Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Waren erfolgt grundsätzlich gegen Vorauskasse. V-Skin entscheidet über Finanzierungen mit Rechnung, Raten, Leasing etc. nach eigenem Entscheid. Die Bezahlung durch Senden von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich. V-Skin schliesst jede Haftung bei Verlust aus. Mit Fälligkeit der Zahlung gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug. Der Verzugszins beträgt 9%. Die Gebühr für eine gesetzliche Mahnung CHF 20. –. Die Gebühr für die Einleitung einer Betreibung (zuzüglich amtlicher Betreibungs- und Gerichtskosten) mindestens CHF 90. –. Gebühr für die Löschung einer Betreibung CHF 90. –. (Die Löschung erfolgt nur, wenn alle Ausstände beglichen sind.) Bei überfälligen Forderungen werden Leistungen nur noch gegen Vorauskasse getätigt. Auch können sofort alle Service- und Garantiearbeiten sowie die Lieferung von neuer Ware bis sämtliche überfällige Forderungen inklusive Gebühren bezahlt sind, eingestellt werden.

Raten- und Mietvereinbarungen

Werden vereinbarte Raten- oder Mietzahlungen nicht eingehalten, so kann V-Skin, nach einer einmaligen Abmahnung, sofort sämtliche verbleibenden Raten einfordern. Zusätzliche Kosten für Handling, Transport, Mahn-, Inkasso-, Betreibungs- und Rechtsberatungsgebühren werden zusätzlich eingefordert. Ebenfalls kann V-Skin die übermässige Abnutzung von Geräten bei vorzeitigem Vertragsabbruch und generell in Rechnung stellen (Laseroptik etc.) Hierbei liegt eine übermässige und nicht vertragskonforme Übernutzung vor, wenn die gemessene Ausgangsleistung in Watt im Vergleich zum Neugerät (100%) in den ersten 12 Monaten weniger als 75% ergibt. Bei Occasionsgeräten gilt die übermässige Abnutzung bei mehr als 20% vom Ausgangswert bei der Auslieferung vom Mietgerät. Reparaturen und Handlingkosten welche auf unsachmässige Handhabung zurückzuführen sind, werden in Rechnung gestellt. V-Skin behält sich das Recht vor, dass wenn Mietgeräte nach Ablauf der Mietdauer nicht zurückgebracht werden, diese selbst abzuholen und die Kosten hierfür einzufordern. Mietgeräte dürfen nur an dem im Mietvertrag vereinbarten Standort verwendet werden. Eine Verschiebung der Mietgeräte an einen anderen Standort ohne explizites Einverständnis von V-Skin sind ein Vertragsverstoss und führen zur sofortigen Kündigung vom Mietverhältnis unter Kostenfolge für den Mietkunden. V-Skin hat in diesem Falls das Recht, den Kaufpreis vom Gerät in Rechnung zu stellen. Die Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig. Für das Nichteinhalten von Service-Wartungen oder der Behebung von Störungen am Mietgerät sowie der fehlende oder nicht konforme Versicherungsschutz für die Mietgeräte gemäss Mietvereinbarung gilt ich gleiche Regelung wie für die Standortveränderung.

Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe dieser Ware auf den Kunden über. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Versendung dieser Ware an den Kunden, spätestens aber mit Verlassen des Lagers, auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware an den Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

Eigentumsvorbehalt/Retentionsrecht

Die von V-Skin gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum der V-Skin und darf nicht vom vertraglich vereinbarten Standort (Adresse), ohne explizites Einverständnis von V-Skin, an einen anderen Standort verschoben werden. Der Kunde muss auf das erste Verlangen von V-Skin eine Bestätigung vom Vermieter der Liegenschaft, in der sich die Ware befindet zustellen, indem der Vermieter schriftlich bestätigt, dass er Kenntnis hat, dass die Ware in den vermieteten Räumen im Eigentum von V-Skin ist und niemals für Retentionsrechte vom Vermieter der Liegenschaft, genutzt werden kann. Bei Schweizer Kunden ist V-Skin jederzeit berechtigt, am jeweiligen Sitz bzw. Wohnort des Bestellers auf dessen Kosten einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 ZGB eintragen zu lassen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist. Der Kunde ist verpflichtet die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in standzuhalten und zugunsten der V-Skin gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken zu versichern und V-Skin auf das erste Verlangen hin, die entsprechende Versicherungspolice zu zeigen. Der Kunde hat ferner alle Massnahmen zu treffen, damit der Eigentumsanspruch der V-Skin weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Der Kunde ist berechtigt, gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der V-Skin jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen V-Skin und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer ab, die dem Kunden aus der Weiterveräusserung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der V-Skin, die Forderung selbst einzuziehen, bliebt davon unberührt, jedoch verpflichtet sich V-Skin, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäss nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann V-Skin verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Solange der Kunde den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat wird die Verbindung oder Vermischung der Waren durch den Kunden mit anderen Waren stets für die V-Skin vorgenommen. Werden die Waren so mit anderen, der V-Skin nicht gehörenden Waren verbunden oder vermischt, dass sie ohne wesentliche Beschädigung oder unverhältnismässige Arbeit und Auslagen nicht mehr getrennt werden können, so entsteht für die V-Skin Miteigentum an der neuen Sache, und zwar nach dem Werte, den die einzelnen Waren zur Zeit der Verbindung haben. Dies gilt selbst dann, wenn die der V-Skin gehörende Ware derart mit der anderen Ware vermischt oder verbunden wird, dass sie als deren nebensächlicher Bestandteil erscheint. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für V-Skin.

Verrechnung

Der Kunde darf allfällige Gegenansprüche nicht mit den Forderungen der V-Skin verrechnen oder allfällige Rückhaltungsrechte nicht geltend machen, es sei denn diese Gegenansprüche oder Rückhaltungsrechte wurden durch die V-Skin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

Garantie

V-Skin gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Mängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt je nach Ware 1 bis maximal 48 Monate und beginnt mit dem Gefahrübergang der gelieferten Waren. Die Garantie umfasst sämtliche Einzelteile oder die ganze Ware. Ausgenommen sind Verbrauchsmaterial wie Optikteile etc, Kulanzarbeiten, Transporte und Lieferungen. Der Kunde hat den Mangel unverzüglich zu rügen. Unverzüglich ist ein Mangel nur gerügt, wenn er innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich bei V-Skin angezeigt wird. Bei berechtigten Mängelrügen führt V-Skin die Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder Dienstleistungen durch. Ein Recht auf Wandlung vom Kaufvertrag wird ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Kunde berechtigt eine Herabsetzung seiner Vergütung zu verlangen. Eine Rücksendung der Ware durch den Kunden ist in jedem Fall zur Vermeidung unnötiger Transport- und Lieferkosten mit V-Skin abzusprechen und hat auf Kosten des Kunden zu erfolgen. Die von V-Skin an die Kunden gelieferte Ware für den Wiederverkauf darf nur in der Originalverpackung verkauft werden; sie darf weder um etikettiert, umgefüllt noch umgepackt werden. Sollte der Kunden von V-Skin gegen die vorstehende genannte Obliegenheit verstossen, so verliert er damit seine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt auch vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte die vorhandenen Gerätesiegel entfernen, unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder die vorgeschriebenen Installations-, Unterhalts- und Rapportarbeiten nicht durchführen. Gewährleistungsansprüche gegen V-Skin stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Für gebrauchte Ware oder fahrlässig beschädigte Ware wird keine Gewährleistung übernommen. V-Skin bietet verschiedene Garantieverlängerungen an sofern die Geräte funktionstüchtig sind und die Jahresinspektionen korrekt durchgeführt wurden. Die vorstehenden Sätze enthalten abschliessend die Gewährleistung für die von V-Skin an den Kunden gelieferte Ware und schliessen weitere Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

Kaufoption, Gutschrift

Kunden die Geräte länger als 6 Monate und ohne Unterbruch mieten erhalten eine Kaufoption das Mietgerät direkt nach der Miete unter Abzug der bezahlten Mieten zu kaufen. Diese Kaufoption wird maximal auf 6 Monate nach Beendigung der Miete gewährt. Die gleiche Frist gilt auch für Gutschriften aus Eintausch- und Upgrades. Gutschriften von Geräten werden nur auf andere Geräte gewährt. Verrechnungen auf Verbrauchsmaterial oder anderweitig sind nicht möglich. Gutschriften von Verbrauchs/Gebrauchsmaterial sind maximal 12 Monate gültig.

Haftung

V-Skin haftet dem Kunden auf Schadenersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für die vertragliche als auch für die ausservertragliche Haftung. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen und Ansprüche aus dem Produktehaftpflichtgesetz. Dasselbe gilt für eine allfällige Haftung der V-Skin und deren Mitarbeitenden, Agenten, Beauftragten etc. Bei Versand der Ware durch V-Skin an den Kunden wird V-Skin die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anwenden. Für Transportschäden über einem Warenwert von CHF 500.- übernimmt V-Skin vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, keine Haftung. Der Kunde kann bei einem höheren Warenwert eine Versicherung abschliessen. Die von der V-Skin gelieferte Ware ist beim Eintreffen vom Kunden unverzüglich zu prüfen. Eventuelle Schäden oder Abweichungen zur Bestellung müssen innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich an V-Skin angezeigt werden.

Schlussbestimmung

Zahlungs- und Erfüllungsort sowie der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Freienbach (Schweiz). Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. V-Skin ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch ergänzende Auslegungen nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt. Soweit nicht anders vereinbart, ist auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden immer Schweizer Recht anwendbar. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat.

V-Skin Medical Beauty AG 2024